Behandlungsschwerpunkte

Säuglinge und Kinder: Fußdeformitäten, Kopfschiefstand, Zustand nach Schulterdystokie, Beckenschiefstand, Blähungen, häufiges Spucken

Erwachsene: ISG- Probleme/Beckenschiefstand, Fußschmerzen/Deformitäten, Rückenschmerzen, Knieprobleme, Migräne/Kopfschmerzen und Atemprobleme

Schwangere/nach Schwangerschaft: untere Rückenschmerzen, Beckenendlage und Narbenbehandlung nach Kaiserschnitt

Frauen/Mädchen: Unterleibschmerzen während der Periode, unerfüllter Kinderwunsch (nach frauenärztlicher Abklärung)

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Über mich

Anna Servatius

Heilpraktikerin und Physiotherapeutin

2004 – 2007Ausbildung als Physiotherapeutin bei der medicoreha Welsink Akademie, Neuss
2007Weiterbildung in Manueller Lymphdrainage nach Dr. Vodder
2008 – 2009Fortbildung in Manueller Therapie
2008 – 2013Ausbildung in Osteopathie beim IFAO – Institut für Angewandte Osteopathie
2014 – 2015Postgraduatenkurs: Osteopathie für Kinder und Säuglinge
2020Amtsärztliche Prüfung zur Heilpraktikerin am Gesundheitsamt Düsseldorf

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Kontakt/Terminvereinbarung

Anna Servatius c/o Praxiszwei

Rochusstr. 34
40479 Düsseldorf

0211 99 541 504
01590 18 45 419

osteo@anna-servatius.de

Über diesen Button können sie sich über „Doctolib“ einen Termin bei mir buchen. Nutzen sie auch gerne die Funktion der Warteliste. Dadurch werden sie per Email oder SMS sofort benachrichtigt, falls ein früherer Termin frei geworden ist.

Kosten und Erstattung

Die Kosten für die Osteopathie betragen circa 95 Euro pro Behandlung. Gesetzlich versicherte Patienten können einen Zuschuss von ihrer Krankenkasse bekommen. Dafür verlangt jede Kasse andere Voraussetzungen (z.B. ein formloses Rezept von einem Arzt). Dazu informieren sie sich bitte im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse. Die privat versicherten -, oder Beihilfepatienten bekommen eine Heilpraktikerrechnung nach der Grundlage der Gebührenverordnung für Heilpraktiker.

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Absageregelung

Der jeweils vereinbarte Termin ist ausschließlich für den jeweiligen Patienten reserviert, damit keine langen Wartezeiten entstehen. Daher bitte ich sie, den vereinbarten Termin einzuhalten und falls erforderlich, frühzeitig, d.h. spätestens aber 24 Stunden vorher abzusagen. Ansonsten wird dem Patienten für unentschuldigte nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine eine Ausfallpauschale berechnet.

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